AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Astrid Paul Design Studio und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Astrid Paul Design Studio hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Astrid Paul Design Studio und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Astrid Paul Design Studio erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Astrid Paul Design Studio, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Astrid Paul Design Studio dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Astrid Paul Design Studio dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Astrid Paul Design Studio räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Astrid Paul Design Studio und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Astrid Paul Design Studio.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Astrid Paul Design Studio bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Astrid Paul Design Studio zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Astrid Paul Design Studio unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Astrid Paul Design Studio nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Astrid Paul Design Studio formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Astrid Paul Design Studio bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Astrid Paul Design Studio nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V., Markgrafendamm 24, Haus 18, 10245 Berlin

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Astrid Paul Design Studio Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Astrid Paul Design Studio die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Astrid Paul Design Studio im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Astrid Paul Design Studio hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

5.2. Soweit Astrid Paul Design Studio auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Astrid Paul Design Studio im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Astrid Paul Design Studio alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Astrid Paul Design Studio nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Astrid Paul Design Studio zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Astrid Paul Design Studio im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Astrid Paul Design Studio besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Astrid Paul Design Studio ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Astrid Paul Design Studio dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Astrid Paul Design Studio vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Astrid Paul Design Studio nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Astrid Paul Design Studio zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Astrid Paul Design Studio bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Astrid Paul Design Studio Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Astrid Paul Design Studio nur überwacht, wenn diese in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Astrid Paul Design Studio berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Astrid Paul Design Studio haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Astrid Paul Design Studio eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Astrid Paul Design Studio auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Astrid Paul Design Studio haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Astrid Paul Design Studio auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Astrid Paul Design Studio aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Astrid Paul Design Studio nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Astrid Paul Design Studio an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Astrid Paul Design Studio Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Astrid Paul Design Studio hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Astrid Paul Design Studios zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Astrid Paul Design Studio haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Astrid Paul Design Studio ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Astrid Paul Design Studio haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Astrid Paul Design Studio ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Astrid Paul Design Studio bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. KSK Künstlersozialkasse

11.1 Ich, Astrid Paul, bin im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) Selbstvermarkterin und somit selbständige Künstlerin im Sinne des Gesetzes. Der Auftraggeber ist deshalb ggf. KSK abgabepflichtig. Unternehmen sind verpflichtet, für künstlerische Leistungen auf die dafür gezahlten Entgelte Abgaben an die Künstlersozialkasse zu leisten.
Diese Abgaben sind unabhängig davon zu zahlen, ob der/die Grafiker*in, Musiker*in, Künstler*in oder Texter*in persönlich über die Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht. Weitere Informationen zur KSK-Abgabe: www.kuenstlersozialkasse.de
Dieser Hinweis ist freiwillig um auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

11.2 Eventuell anfallende Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) für den Auftraggeber sind nicht in den Angeboten enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Abgaben an die KSK zu prüfen und entsprechend zu leisten.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Berlin.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Gerichtsstand ist [Ihr Geschäftssitz], sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Astrid Paul Design Studio ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

13.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

13.5. Astrid Paul Design Studio behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Stand: November 2024